Erwägungsgrund 2 32022R2192
Die militärische Aggression Russlands hat die Durchführung von dreizehn im Rahmen des durch die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) geförderten Programmen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen neun Mitgliedstaaten, in denen die Verwaltungsbehörde für das jeweilige Programm ihren Sitz hat, sowie der Ukraine, der Republik Moldau, Russland und Belarus unterbrochen.