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Da die von Kleinerzeugern bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche begrenzt ist und die Sanktionen für Kleinerzeuger im Allgemeinen gering ausfallen, könnte die Anwendung von Sanktionen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten führen. Kleinerzeuger, die von den Kontrollen ausgenommen sind, sollten daher auch davon ausgenommen werden, dass Verwaltungssanktionen für Verstöße gegen die Konditionalitätsanforderungen gegen sie verhängt werden.
Da die von kleineren Landwirten bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, die den Anforderungen des GLÖZ-Standard 7 unterliegt, begrenzt ist und die…
Darüber hinaus können kleine Begünstigte, bei denen es sich nicht um Landwirte handelt, z. B. Landbewirtschafter, nicht von den Ausnahmen von den Kontrollen der…
Die Cross-Compliance-Regelung ist sowohl für die Begünstigten als auch für die nationalen Verwaltungen mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, da…
Die regulären Verpflichtungen hinsichtlich der Beförderung und Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren können für kleine Weinerzeuger einen…
Um zu vermeiden, dass für Kleinerzeuger und nationale Behörden ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht, sollte die Ausnahme von Sanktionen im…
Das System der Konditionalität, das die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die GLÖZ-Standards umfasst, soll zur Entwicklung einer nachhaltigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.