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Es ist wichtig, dass die GAP durch Konditionalitätsanforderungen weiterhin zu den Umweltzielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f der Verordnung (EU) 2021/2115 beiträgt. Es ist auch wichtig, dass diese Anforderungen als gemeinsamer Ausgangspunkt für die Mitgliedstaaten und die Landwirte erhalten bleiben. Daher sollten die Konditionalitätsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/2115 weiterhin für alle Landwirte gelten. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 kann jedoch für Kleinerzeuger und nationale Verwaltungen unverhältnismäßig hoch sein. Daher sollte zusätzlich zur Flexibilität in Bezug auf die GLÖZ-Standards Nr. 6, 7 und 8 der Aufwand für Kleinerzeuger und nationale Verwaltungen im Zusammenhang mit den Kontrollen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 verringert werden. Bei Landwirten, deren Betrieb maximal 10 ha landwirtschaftliche Fläche umfasst, sollten daher von den Konditionalitätskontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung nach dem Unionsrecht und des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands ausgenommen werden. Da diese Kleinerzeuger 65 % der GAP-Begünstigten ausmachen, auf sie aber nur etwa 10 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche entfallen, würde diese Ausnahme vielen Landwirten und nationalen Verwaltungen die Arbeit erleichtern, ohne die Funktion der Konditionalitätsanforderungen, zur Verwirklichung der jeweiligen Ziele beizutragen, wesentlich zu beeinträchtigen.
Landwirte mit einer gemäß Artikel 69 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sind von…
Landwirte mit einer gemäß Artikel 69 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sind von…
Die Konditionalität soll zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, indem die Begünstigten stärker für die Notwendigkeit sensibilisiert…
Konditionalität ist ein wichtiges Element der GAP, mit dem sichergestellt wird, dass bei den Zahlungen ein hohes Maß an Nachhaltigkeit gefördert wird und für…
Obwohl die Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 den Mitgliedstaaten erhebliche Flexibilität einräumen und die Möglichkeit bieten, den…
Aufbauend auf dem bisherigen System der Auflagenbindung („cross-compliance“), das bis 2022 umgesetzt wird, ist im neuen System der Konditionalität die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.