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Die Witterungsbedingungen und deren Auswirkungen auf den Zustand landwirtschaftlicher Flächen können es Landwirten und anderen Begünstigten unmöglich machen, in einem bestimmten Jahr die Anforderungen der GLÖZ-Standards, wie z. B. Fristen und Zeiträume für bestimmte Tätigkeiten, einzuhalten. Um eine Situation zu vermeiden, in der Landwirte aufgrund solcher Anforderungen verpflichtet werden, z. B. Kulturen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auszusäen, obwohl es die Witterungsbedingungen in einem betreffenden Jahr nicht zulassen, die erforderlichen Tätigkeiten durchzuführen, oder dies mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf den Boden, wie Bodenverdichtung, einhergehen würde, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, bei der Umsetzung festgelegter Mindeststandards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 befristete Ausnahmen von diesen Anforderungen vorzusehen. Der Geltungsbereich dieser befristeten Ausnahmeregelungen sollte auf Landwirte und andere Begünstigte oder von den betreffenden Witterungsbedingungen betroffene Gebiete beschränkt sein, und die Ausnahmen sollten von den Mitgliedstaaten nur so lange angewendet werden, wie sie unbedingt erforderlich sind.
Bei der Umsetzung der gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Mindeststandards können die Mitgliedstaaten im Falle von Witterungsbedingungen,…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Bei der Umsetzung der gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Mindeststandards können die Mitgliedstaaten im Falle von…
Durch die immer häufigeren extremen Wetterereignisse und Schäden an Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland ausgewiesen ist, aufgrund von Faktoren…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Der in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführte GLÖZ-Standard Nr. 6 zielt in erster Linie darauf ab, den Schutz der Böden in den sensibelsten Zeiten…
Absatz 2a erhält folgende Fassung: „(2a) Bei der Umsetzung der gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Mindeststandards können die Mitgliedstaaten im Falle von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.