Erwägungsgrund 3 32024R1485
Der Beschluss (GASP) 2024/1484 enthält ein Reiseverbot für die in seinem Anhang aufgeführten natürlichen Personen und sieht das das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen der dort aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, sowie das Verbot, den in dem genannten Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Er sieht auch bestimmte sektorale Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern vor, die zur internen Repression sowie von Gütern, die in erster Linie zur Überwachung und Abhörung von Informationssicherheit und des Telekommunikationsverkehrs verwendet werden können.