Erwägungsgrund 5 32024R1485
In Anhang II der vorliegenden Verordnung sind die Kategorien von Gütern aufgeführt, die auf der Grundlage ihrer technischen Kapazitäten für die interne Repression als relevant eingestuft wurden. Für Güter, die unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Beschränkungen unabhängig davon gelten, ob die Güter die in Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegten technischen Kapazitäten erfüllen.