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Angesichts der bestehenden großen Vielfalt an Ansätzen, die die nationalen Behörden bei der Bewertung des Restrisikoprofils der Verpflichteten verfolgen, entwickelt sich der Prozess der regulatorischen Ausarbeitung einer verfeinerten und detaillierten harmonisierten Methode, die die Bewertung des Restrisikos mit vergleichbaren Ergebnissen ermöglicht, weiter und sollte so bald wie möglich auf der Grundlage der Arbeiten der EBA eingeleitet werden. Daher sollte die Methode für die Kategorisierung des Restrisikos, die für die erste Ermittlung ausgewählter Verpflichteter anzuwenden ist, einfacher gestaltet werden und die verschiedenen auf nationaler Ebene angewandten Ansätze harmonisieren. Die Behörde sollte ihre Methodik alle drei Jahre überprüfen und dabei der Entwicklung des einschlägigen Wissens Rechnung tragen.
Die zuständigen Behörden können die Methoden für die Anwendung der Überprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels anpassen, um Instituten…
Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien für die zuständigen Behörden heraus, in denen das gemeinsame Verfahren und…
Um sicherzustellen, dass die Institute die Kreditbesicherung bei notleidenden Risikopositionen nach einem vorsichtigen Ansatz bewerten, sollte die Europäische…
Die regelmäßige Bewertung des Risikoprofils von Kreditinstituten und Finanzinstituten zum Zweck ihrer Auswahl für die direkte Beaufsichtigung sollte auf Daten…
Wie vom ESRB vorgesehen, beobachtete die EBA während eines Zeitraums von zwei Jahren den Markt für gedeckte Schuldverschreibungen im Hinblick auf die Anwendung…
Entsprechend den jüngsten Entwicklungen beim Risikomanagement im Rahmen der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher, des International Accounting…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.