Erwägungsgrund 12 32024R1620
Die Behörde sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards betraut werden, um das in der Verordnung (EU) 2023/1113, der Verordnung (EU) 2024/1624 und der Richtlinie (EU) 2024/1640 festgelegte harmonisierte Regelwerk zu vervollständigen. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, Entwürfe technischer Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu billigen, um ihnen eine verbindliche Rechtswirkung zu verleihen.