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Um die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch im Nichtfinanzsektor effizienter zu gestalten, sollte die Behörde auch in der Lage sein, mögliche Verstöße oder eine fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts durch Aufseher im Nichtfinanzsektor, sowie durch Behörden, die Selbstverwaltungseinrichtungen beaufsichtigen, zu untersuchen. Stellt die Behörde fest, dass ein Verstoß vorliegt, sollte sie in der Lage sein, eine Empfehlung an den betreffenden Aufseher des Nichtfinanzsektors oder die betreffende Aufsichtsbehörde zu richten, in der sie die zur Behebung des Verstoßes zu ergreifenden Maßnahmen aufführt. Wenn als Reaktion auf diese Empfehlung keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, sollte die Behörde auch in der Lage sein, eine Verwarnung an die betreffenden Gegenparteien der Aufsichtsbehörde oder des Aufsehers des Nichtfinanzsektors auszusprechen. Die Befugnisse der Behörde zur Abgabe solcher Empfehlungen und Verwarnungen lassen die Befugnisse der Kommission unberührt, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, wenn sie im Rahmen der ihr durch die Verträge übertragenen Befugnisse das Vorliegen einer Nichtumsetzung oder mangelhaften Umsetzung des Unionsrechts feststellt.
auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Untersuchung potenzieller Verstöße oder Fälle der Nichtanwendung des Unionsrechts durch…
Hat die Behörde Grund zu der Annahme, dass ein Aufseher des Nichtfinanzsektors oder eine Behörde, die Selbstverwaltungseinrichtungen nach Artikel 52 der…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren und die Wirksamkeit des Aufsichtssystems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten,…
Die Befugnisse der Behörde sind darauf ausgerichtet, es ihr zu ermöglichen, die Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der…
Um die Wirksamkeit der aufsichtlichen Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern und eine…
Die Ausweitung der Geldwäschevortaten auf die Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen setzt voraus, dass auf der Ebene der Verpflichteten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.