Erwägungsgrund 5 32024R1620
Um die Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Union auf ein effizientes und einheitliches Niveau zu bringen, müssen der Behörde folgende Befugnisse übertragen werden: direkte Beaufsichtigung einer bestimmten Anzahl ausgewählter Verpflichteter des Finanzsektors, einschließlich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen; Überwachung, Analyse und Austausch von Informationen über Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt; Koordinierung und Überwachung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Finanzaufseher; Koordinierung und Überwachung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufseher des Nichtfinanzsektors, einschließlich Selbstverwaltungseinrichtungen, und Koordinierung und Unterstützung der zentralen Meldestellen.