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Im Interesse einer raschen Beschlussfassung sollten alle Beschlüsse des Direktoriums, einschließlich der Beschlüsse, bei denen die Kommission stimmberechtigt ist, mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden der Behörde den Ausschlag gibt. Um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Behörde in Bezug auf Beschlüsse sicherzustellen, bei denen die Kommission stimmberechtigt ist und das Direktorium von der Stellungnahme der Kommission abweicht, sollte das Direktorium in der Lage sein, eine solche Abweichung ausführlich zu begründen.
Das Direktorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Jedes Mitglied des Direktoriums hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die…
Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei…
Das Direktorium fasst seine Beschlüsse, falls nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit.
Die Kommission ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder geladen und mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind oder im Rahmen…
Um ein angemessenes, wirksames und zügiges Beschlussfassungsverfahren im CCP-Aufsichtsausschuss zu gewährleisten, sollten der Vorsitz, die unabhängigen…
Als Leitungsorgan der Behörde sollte das Direktorium fungieren, das sich aus dem Vorsitzenden der Behörde und fünf hauptamtlichen Mitgliedern, darunter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.