Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verpflichteten könnten die Dienste anderer privater Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nehmen. Jedoch sollte der Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nur für die Verpflichteten gelten und die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gänzlich bei den Verpflichteten verbleiben. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu vermeiden, dass bestimmte Dienstleistungen ungewollt in den Anwendungsbereich dieser Verordnung einbezogen werden, muss klargestellt werden, dass Personen, die lediglich Papierdokumente in elektronische Daten umwandeln und im Rahmen eines Vertrags mit einem Verpflichteten handeln, sowie Personen, die für Kreditinstitute oder Finanzinstitute lediglich Nachrichtenübermittlungs- oder andere Unterstützungssysteme für den Transfer von Geldbeträgen im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 oder Clearing- und Abwicklungssysteme zur Verfügung stellen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Verpflichtete könnten Aufgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an einen…
Für den Fall, dass zwischen Verpflichteten und nicht unter diese Richtlinie fallenden externen Personen Vertretungs- oder Auslagerungsverträge bestehen, können…
Im Fall von Verpflichteten, bei denen es sich um juristische Personen handelt, treten Verstöße gegen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Einzelpersonen, denen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch einen Verpflichteten…
Die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt auch entscheidend davon ab, dass die Anforderungen sowie…
Es ist wichtig, dass bei der Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.