Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dementsprechend sollten für die Einfuhren von Getreide, Ölsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen sowie von pelletierten ausgelaugten Rübenschnitzeln und getrockneten Erbsen, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben oder unmittelbar oder mittelbar von dort ausgeführt werden, immer dann höhere Zölle gelten als für Einfuhren aus anderen Drittländern, wenn die derzeit geltenden Zölle auf null festgesetzt oder nicht hoch genug sind. Wenn diese Erzeugnisse ihren Ursprung nicht in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben und nicht unmittelbar oder mittelbar von dort ausgeführt werden, sollten sie nicht diesen höheren Zöllen unterliegen, selbst wenn sie durch die Russische Föderation oder die Republik Belarus durchgeführt werden.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es notwendig und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, sicherzustellen, dass Getreide,…
Es müssen geeignete zolltarifliche Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte…
Die Erga-omnes-Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs der Union sind die derzeit geltenden Meistbegünstigungszollsätze auf Einfuhren von Getreide, Ölsamen und…
Vor dem Hintergrund der engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Republik Belarus zur Russischen Föderation sollten ebenfalls zolltarifliche…
Einfuhren aus der Russischen Föderation und der Republik Belarus sollten nicht in den Genuss ermäßigter Zollsätze im Rahmen der Zollkontingente der Union nach…
Während die Russische Föderation nach wie vor relativ geringe Mengen von Getreide, Ölsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen sowie von pelletierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.