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Um Alternativen zu Kurzstreckenflügen zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten, sofern einer solchen Anbindung keine besonderen geografischen oder erheblichen physischen Sachzwänge entgegenstehen, sicherstellen, dass Flughäfen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes mit einem Fluggastaufkommen von insgesamt mehr als zwölf Millionen Fluggästen an das transeuropäische Eisenbahnnetz, einschließlich — sofern möglich — des Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetzes für Fernverbindungen oder, bei Flughäfen, die sich in oder in der Nähe eines städtischen Knotens des transeuropäischen Eisenbahnnetzes befinden, mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von insgesamt mehr als vier und weniger als zwölf Millionen Fluggästen, per Eisenbahn, U-Bahn, Stadtbahn, Straßenbahn, Seilbahn oder — in Ausnahmefällen — sonstigen Lösungen des emissionsfreien öffentlichen Verkehrs an diesen städtischen Knoten angebunden sind. Solche Anbindungen sollten bei Flughäfen mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von weniger als vier Mio. Fluggästen gefördert werden.
die Flughäfen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von insgesamt mehr als vier und weniger als zwölf Millionen Fluggästen…
der Anbindung der Flughäfen des Gesamtnetzes und des Kernnetzes mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von insgesamt weniger als vier Millionen Fluggästen per…
Passagierflughäfen: Das gesamte jährliche Fluggastaufkommen beträgt mindestens 0,1 % des gesamten jährlichen Fluggastaufkommens aller Flughäfen der Union, es…
Im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister auf einem Flughafen gemäß Artikel 11 kann ein Mitgliedstaat die öffentliche Leistungsverpflichtung auf andere…
In dem Sonderfall von Ausgleichsleistungen für den Betrieb von Luft- oder Seeverkehrsverbindungen zu Inseln sowie für Flughäfen und Häfen, bei denen es sich um…
Damit sich der Verkehrssektor zu einem wirklich multimodalen System nachhaltiger und intelligenter Mobilitätsdienste entwickelt, sollte die Union ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.