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Um das Funktionieren des Schengen-Raums zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen können, um irregulären Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten entgegenzuwirken. Wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats in Grenzgebieten bei von den zuständigen Behörden im Rahmen einer bilateralen Zusammenarbeit, zu der insbesondere gemeinsame Polizeistreifen gehören könnten, durchgeführten Kontrollen, Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat aufgreifen, sollten diese Behörden die Möglichkeit haben, die Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaat zu überstellen, aus dem sie in den überstellenden Mitgliedstaat eingereist sind, sofern die Drittstaatsangehörigen kein Aufenthaltsrecht im überstellenden Mitgliedstaat haben. Der Mitgliedstaat, aus dem die Drittstaatsangehörigen unmittelbar eingereist sind, sollte seinerseits dazu verpflichtet sein, den aufgegriffenen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen.
Der Drittstaatsangehörige wird bei Kontrollen unter Beteiligung der zuständigen Behörden beider Mitgliedstaaten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit, die…
Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, von der Durchführung der Überprüfung im Hoheitsgebiet abzusehen, wenn ein illegal in ihrem Hoheitsgebiet…
Im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung muss die Durchreise durch die Transitzonen der Flughäfen geregelt werden. So sollte von den…
Die Mitgliedstaaten sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unter anderem Schutzbedürftigen Zugang zu internationalem Schutz und angemessene…
Das Verfahren, mit dem ein Mitgliedstaat aufgegriffene Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in den Mitgliedstaat überstellen können sollte, aus dem diese…
Um die illegale Einwanderung wirksam zu bekämpfen und die Grenzkontrollen zu verbessern, ist es von grundlegender Bedeutung, dass sich alle Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.