Erwägungsgrund 6 32024R1739
Um die Sichtbarkeit der Durchsetzungsmaßnahmen zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen die restriktiven Maßnahmen verhängt wurden, melden.
Um die Sichtbarkeit der Durchsetzungsmaßnahmen zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen die restriktiven Maßnahmen verhängt wurden, melden.