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In Ermangelung spezifischer Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Tropanalkaloide in Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sieht Nummer 2.2.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 bislang vor, dass solche Probenahmen und Analysen gemäß Anhang I Teil J der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 durchzuführen sind. Da in der Zwischenzeit mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2783 der Kommission spezifische Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Tropanalkaloide festgelegt wurden, sollte in Nummer 2.2.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 der Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 gestrichen werden.
In Ermangelung spezifischer Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten…
19. September 2021 hinsichtlich der Höchstgehalte für Tropanalkaloide in Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, die Mais oder daraus…
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 sollen Höchstgehalte für Kontaminanten in unverarbeitetem Getreide festgelegt werden, das unmittelbar vor der ersten…
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt. Die seit dem Inkrafttreten der…
Gemäß Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
die Proben nach den Verfahren des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.