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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem die Rolle und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure wie Ausstellungsstellen und Diensteanbieter, die an der Erstellung, Authentifizierung, Verarbeitung und Speicherung von Daten und gegebenenfalls der Entfernung wichtiger Elemente des digitalen Produktpasses wie eindeutige Kennungen und Datenträger beteiligt sind, klar definiert werden. Die Kommission könnte in diesem Sinne eine Folgenabschätzung durchführen, um die Zweckmäßigkeit der Ausarbeitung eines Zertifizierungssystems für Digitalproduktpass-Dienstleister zu prüfen.
Ein digitaler Produktpass muss folgende grundlegende Bedingungen erfüllen: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 72 delegierte Rechtsakte…
Um die Überprüfung der Konformität von in Verkehr gebrachten Produkten zu beschleunigen und zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Im Hinblick auf eine flexible und zügige Vervollständigung bestimmter technischer Einzelaspekte dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Zur Präzisierung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Um eine bessere Einschätzung der Marktdurchdringung relevanter Produkte zu ermöglichen, Studien, die in die Ausarbeitung oder Aktualisierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.