Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit der digitale Produktpass flexibel, anpassbar und marktorientiert ist und mit Geschäftsmodellen, Märkten und der Innovation Schritt hält, sollte er auf einem dezentralen Datensystem basieren und von Wirtschaftsteilnehmern eingerichtet und gepflegt werden. Zu Durchsetzungs- und Überwachungszwecken ist es erforderlich, dass die zuständigen nationalen Behörden und die Kommission unmittelbar Zugang zu einem Verzeichnis sämtlicher eindeutigen Kennungen von in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkten haben. Hierzu sollte die Kommission ein digitales Produktpassregister (im Folgenden „Register“) einrichten und pflegen, um diese Informationen abzuspeichern. Um die Durchsetzung erforderlichenfalls noch weiter zu erleichtern, sollte die Kommission angeben, welche weiteren im digitalen Produktpass enthaltenen Informationen im Register abgespeichert werden müssen.
Die Kommission legt in den gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakten fest, welche weiteren Daten nicht nur in den digitalen Produktpass aufgenommen,…
Die Kommission sollte ein benutzerfreundliches und öffentlich zugängliches Webportal einrichten und pflegen, auf dem Interessenträger wie Kunden,…
Die gemäß dieser Verordnung festgelegten Informationsanforderungen sollten auch die Anforderung umfassen, einen digitalen Produktpass bereitzustellen. Der…
Die im digitalen Produktpass enthaltenen Daten sind darauf ausgelegt, den Zollbehörden die Verbesserung und Erleichterung des Risikomanagements ermöglichen und…
Die wirksame Durchsetzung in Bezug auf Produkte, die in der Union in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie in der Union hergestellt oder eingeführt…
Die eindeutige Kennung von Produkten ist eine Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette. Daher sollte der digitale Produktpass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.