Erwägungsgrund 23 32026R0405
Um das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Ziel eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erreicht wird, muss gewährleistet werden, dass auch Detergenzien und Tenside aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, einschließlich im Fernabsatz, dieser Verordnung entsprechen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Hersteller geeignete Konformitätsbewertungsverfahren für diese Produkte durchgeführt haben. Außerdem müssen Vorschriften für Importeure festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Detergenzien und Tenside diesen Anforderungen entsprechen. Importeure und Bevollmächtigte sollten sicherstellen, dass die von den Herstellern erstellten Unterlagen den zuständigen nationalen Behörden zur Prüfung zur Verfügung stehen. Es sollte vorgesehen werden, dass Importeure und gegebenenfalls Bevollmächtigte sicherstellen, dass ein digitaler Produktpass für Detergenzien und die für Endnutzer bestimmten Tenside erstellt wurde.