Erwägungsgrund 15 32024R1787
Zur Bestimmung der Schwere eines Verstoßes gegen diese Verordnung sollten die zuständigen Behörden die Umweltschäden und die Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass der Verstoß die Zuverlässigkeit und Robustheit der Daten in erheblichem Maße beeinträchtigt, bei den Überwachungs- und Berichterstattungspflichten gemäß dieser Verordnung berücksichtigen.