Erwägungsgrund 27 32024R1787
Um eine wirksame Quantifizierung und Berichterstattung sicherzustellen, sollten Betreiber und Unternehmen verpflichtet werden, Methanemissionen an der Quelle zu quantifizieren und zu melden sowie den Mitgliedstaaten aggregierte Daten zur Verfügung zu stellen, damit diese die Genauigkeit ihrer Verzeichnisse und Berichte verbessern können. Darüber hinaus ist eine wirksame Prüfung der gemeldeten Daten notwendig. Die Berichterstattung sollte jährlich erfolgen, um den Verwaltungsaufwand für die Betreiber und Unternehmen zu minimieren.