Art. 78 Abs. 1 Buchst. e 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
sie gewährleistet, dass Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber und gegebenenfalls Netzeigentümer, Wasserstoffnetzbetreiber sowie Erdgas- und…
Art. 3 32024R1789Allgemeine Grundsätze
Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 76 der Richtlinie (EU) 2024/1788 benannte Regulierungsbehörden (im Folgenden „Regulierungsbehörden“), Erdgasnetzbetreiber,…
Art. 41 Abs. 3 Buchst. a 32024R1789Zusätzliche Aufgaben der EU-VNBO
in Zusammenarbeit mit ENTSO (Gas) und ENNOH die Durchführung der gemäß der vorliegenden Verordnung erlassenen Netzkodizes und Leitlinien beobachten, die für den…
Art. 39 Abs. 1 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Betreiber von Fernleitungsnetzen, Speicheranlagen oder LNG-Anlagen im Erdgasbereich ist verantwortlich,
Art. 14 Abs. 3 32024R1789Zertifizierung von Fernleitungsnetzbetreibern und Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern
Die Regulierungsbehörden oder die Kommission können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens von Fernleitungsnetzbetreibern, Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern oder…