Erwägungsgrund 41 32024R1789
Die Transparenz in Bezug auf die zulässigen Erlöse oder die Zielerlöse von Fernleitungsnetzbetreibern sollte erhöht werden, um den Netznutzern Netzentgeltvergleiche und eine Bewertung zu ermöglichen. Die Transparenz sollte außerdem erhöht werden, um es den Betreibern zu erleichtern, grenzübergreifend zusammenzuarbeiten und entsprechend dieser Verordnung ITCs zwischen Fernleitungsnetzbetreibern für die regionale Integration oder für Netzentgeltnachlässe für erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas einzurichten.