Art. 35 32024R1789Aufbewahrungspflichten für Netz- und Anlagenbetreiber
Betreiber von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen und LNG-Anlagen bewahren alle Informationen, auf die in den Artikeln 33 und 34 und Anhang I Nummer 3…
§ 15 Abs. 1 WasserstoffNEVVerordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes hat unverzüglich einen schriftlichen oder elektronischen Bericht über die Ermittlung der Netzentgelte nach den Sätzen 2…
Art. 82 Abs. 1 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten verlangen von den Versorgungsunternehmen, dass sie die relevanten Daten über sämtliche mit Großhandelskunden und Fernleitungsnetzbetreibern,…
Art. 51 Abs. 4 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Regulierungsbehörden können Betreiber bestehender Wasserstoffnetze auffordern, ihnen alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen…
Art. 54 Abs. 2 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Betreiber eines Wasserstoffnetzes, einer Wasserstoffspeicheranlage oder eines Wasserstoffterminals darf wirtschaftlich sensible Informationen, die er von…