Erwägungsgrund 68 32024R1789
Die Kommission sollte selbst in der Lage sein, den Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von Wasserstoff umzusetzen, oder sollte dies über die einschlägigen Dienstleister tun können. Beschließt die Kommission, einen solchen Mechanismus über einen Dienstleister umzusetzen, sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Verträge mit Dienstleistern, die Kriterien für die Auswahl der Dienstleister und die Aufgaben der Dienstleister Anwendung finden.