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Die Kommission sollte die von Dienstleistern erbrachten erforderlichen Dienstleistungen im Rahmen der einschlägigen Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates in Auftrag geben, um die mit der vorliegenden Verordnung geschaffenen Mechanismen umzusetzen. Um die wesentlichen Sicherheitsinteressen bzw. die Versorgungssicherheit der Union oder eines Mitgliedstaats zu wahren, sollten in der Union niedergelassenen Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt werden.
Abweichend von Artikel 176 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates gibt die Kommission die erforderlichen…
Abweichend von Artikel 176 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 kann die Kommission die erforderlichen Dienstleistungen im Rahmen der entsprechenden…
Entscheidet die Kommission, die Plattform durch einen Dritten entwickeln und/oder betreiben zu lassen, so sollte dies gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Dienstleister ihre in der vorliegenden Verordnung festgelegten Aufgaben unter Berücksichtigung der Ziele des…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf den Erlass…
Die Pflicht zur Benennung einer benannten Niederlassung oder zur Bestellung eines Vertreters sollte für Diensteanbieter gelten, die Dienste in der Union, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.