Erwägungsgrund 43 32024R1789
Rückgänge der Erlöse aufgrund der Anwendung von Nachlässen sollten wie allgemeine Rückgänge der Erlöse z. B. aufgrund verringerter Kapazitätsverkäufe behandelt werden und müssten über Netzentgelte zeitnah gedeckt werden, z. B. durch eine Erhöhung der besonderen Netzentgelte im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Bestimmungen.