Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sich wirksam an der gemeinsamen Beschaffung von Erdgas zu beteiligen und Vereinbarungen über Erdgas mit Lieferanten zu schließen, können Unternehmen Konsortien gründen oder andere Formen der Zusammenarbeit eingehen, um innerhalb der im Unionsrecht festgelegten Grenzen bestimmte Einkaufsbedingungen, wie Mengen, Lieferbedingungen der Abnahmestellen und Zeitplan, gemeinsam auszuhandeln. Unternehmen, die gemeinsame Beschaffungen betreiben, sollten jedoch sicherstellen, dass die direkt oder indirekt ausgetauschten Informationen auf das zur Erreichung des angestrebten Ziels unbedingt erforderliche Maß beschränkt sind. Die Festlegung und Durchführung gemeinsamer Beschaffungen im Rahmen der vorliegenden Verordnung sollte im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften der Union, insbesondere den Artikeln 101 und 102 AEUV, erfolgen.
Erdgasunternehmen und erdgasverbrauchende Unternehmen, die sich an der Nachfragebündelung beteiligen, können Elemente der Bedingungen des Beschaffungsvertrags…
im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Union oder der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern getroffen werden.
direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle von natürlichen oder juristischen Personen, Stellen oder Einrichtungen stehen, die solchen…
Die Unternehmen aus der Union, die an dem in Absatz 1 genannten System teilnehmen, können auf einer transparenten Grundlage gemeinsam die Beschaffung,…
Der mit dieser Verordnung eingerichtete Mechanismus für die Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Erdgas sollte eine Reihe von Schritten umfassen,…
Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sollten in allen den Ausbau eines integrierten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.