Art. 3 32023R1324VERORDNUNG (EU) 2023/1324 DES RATES vom 29. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern für 2023 und für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2023 und 2024
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023. Allerdings gilt Folgendes:
Art. 3 32023R2685VERORDNUNG (EU) 2023/2685DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem von der Kommission gemäß…
Art. 2 32023R0246VERORDNUNG (EU) 2023/246 DES RATES vom 30. Januar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 in Bezug auf den Austausch von in den elektronischen Verzeichnissen enthaltenen Angaben zu Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken zwischen Mitgliedstaaten befördern
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Februar 2023.
Art. 3 32024R1860VERORDNUNG (EU) 2024/1860 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich der schrittweisen Einführung von Eudamed, der Informationspflicht im Falle einer Unterbrechung oder Beendigung der Versorgung und der Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 2 Nummer 1 gelten ab dem 10.…
Art. 3 32023R1536VERORDNUNG (EU) 2023/1536 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Nikotin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 15. September 2023. Artikel…
Art. 2 32023R2080VERORDNUNG (EU) 2023/2080 DES RATES vom 28. September 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2023.