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Der Beschluss (GASP) 2024/1864 enthält das Verbot, Gold unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben. Dieses Verbot gilt für Gold mit Ursprung in Belarus, das nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus Belarus ausgeführt wurde.
Es ist verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder weiterzugeben, wenn es seinen Ursprung in Belarus hat und nach dem 1. Juli 2024 aus…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird auch das Verbot, Diamanten unmittelbar oder mittelbar aus Belarus einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben, verhängt,…
Es ist verboten, in Anhang XXI aufgeführtes Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder weiterzugeben, wenn es seinen Ursprung in Belarus hat…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1271 wird die Liste der Kontrollen unterliegenden Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 ein Einfuhrverbot für Güter verhängt, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 wird das Verbot verhängt, Diamanten aus Russland unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder zu verbringen. Dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.