Verordnung (EU) 2024/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL XIV
Die Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG werden mit Wirkung vom 7. August 2027 aufgehoben.
Art. 85 32024R1938Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen