Erwägungsgrund 50 32023R0988
Des Weiteren sollten sich Anbieter von Online-Marktplätzen für den Zweck einer wirksamen Marktüberwachung im Safety-Gate-Portal registrieren und im Safety-Gate-Portal ihre zentrale Kontaktstelle angeben, um die Kommunikation zu Produktsicherheitsfragen zu vereinfachen. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Registrierung einfach und benutzerfreundlich ist. Bei der zentralen Kontaktstelle im Rahmen der vorliegenden Verordnung kann es sich um die Kontaktstelle gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 handeln, ohne dass dadurch das Ziel, Produktsicherheitsfragen schnell und zielgerichtet zu behandeln, beeinträchtigt wird.