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Um hinsichtlich der Meldung statistischer Daten zu Investmentfonds die Kontinuität sicherzustellen und die Umsetzung ab dem 1. Dezember 2025 zu ermöglichen, sollte die vorliegende Verordnung unverzüglich in Kraft treten. Sie sollte jedoch erst ab dem 1. Dezember 2025 gelten, um den NZBen und Investmentfonds genügend Zeit einzuräumen, sich auf die einschlägigen Berichtspflichten einzustellen. Um sicherzustellen, dass Ausnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung von den NZBen auf einer soliden Rechtsgrundlage gewährt werden, und um sicherzustellen, dass diese Ausnahmeregelungen den Berichtspflichtigen rechtzeitig angezeigt werden können, sollten diese Bestimmungen zu Ausnahmen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gelten.
Die NZBen können Investmentfonds Ausnahmen gewähren, sodass die Investmentfonds die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten statistischen Daten für…
Damit den NZBen genügend Zeit zur Umsetzung der Verfahrens- und technischen Änderungen zur Verfügung steht, die durch den in der vorliegenden Verordnung…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu…
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Durchführung ab Beginn des Mehrjährigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.