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Die Investmentfonds, SFI oder MFI melden der betreffenden NZB weiterhin gemäß den Artikeln 5 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/38) alle statistischen Daten für den Zeitraum, auf den sich die statistischen Daten bis einschließlich November 2025 beziehen, wie in der genannten Verordnung vorgeschrieben.
Gestatten die von den NZBen gewährten Ausnahmen den Investmentfonds, SFI oder MFI die Meldung statistischer Daten an die NZBen auf einer nicht monatlichen…
nehmen Investmentfonds, SFI und MFI die Meldung auf der Grundlage der letzten verfügbaren Bewertung der Vermögenswerte nach Maßgabe der in Artikel 5…
die Geldmarktfonds melden die in Ziffer i genannten statistischen Daten monatlich gemäß Anhang I Teil 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 (EZB/2013/38)…
Die Investmentfonds, SFI und MFI melden die erforderlichen statistischen Daten gemäß der vorliegenden Verordnung, sofern ihre Nichtaufnahme in die entsprechende…
Die MFIs, Investmentfonds, FMKGs, Versicherungsgesellschaften und Verwahrstellen stellen ihrer betreffenden NZB einzelne Wertpapierdaten über Positionen zum…
Die Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 der Europäischen Zentralbank vom 18. Oktober 2013 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2013/38)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.