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Die Erhebung statistischer Daten zum Finanzgeschäft von Investmentfonds ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad hoc auftretendem analytischem Bedarf zu entsprechen und die EZB im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen. Diese statistischen Daten werden vom ESZB auch für die Erstellung anderer Statistiken verwendet, insbesondere der Finanzierungsrechnung des Euro-Währungsgebiets, der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus. Zu diesem Zweck sind statistische Daten zu Kapitalerträgen erforderlich, die Anteilinhabern von Investmentfonds zugerechnet werden können und die sich aus den nach der vorliegenden Verordnung vorgeschriebenen Daten zu Erträgen und Gebühren ableiten lassen. Um den Meldeaufwand im Zusammenhang mit diesen Erfordernissen gering zu halten, kann ein Teil dieser Daten von der betreffenden NZB geschätzt werden, wobei Daten zu Gebühren nur einmal im Jahr erfordert werden.
Vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung zur Festlegung und Auferlegung statistischer Berichtspflichten hat die EZB den Nutzen und die Kosten der…
Um seine Aufgaben wahrzunehmen, insbesondere die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik und die Leistung des Beitrags zur Stabilität des Finanzsystems,…
Um den Meldeaufwand zu verringern, sollte den NZBen gestattet werden, die erforderlichen Daten zu Investmentfonds beim tatsächlichen Kreis der…
Angesichts der erheblich wachsenden Bedeutung des Investmentfonds-Teilsektors für die Überwachung und Beurteilung der Transmission der Geldpolitik und der…
Die gemäß der vorliegenden Verordnung erhobenen Daten werden für die Erstellung der Statistik über Investmentfonds sowohl auf aggregierter als auch auf…
Altersvorsorgeeinrichtungen werden statistische Berichtspflichten auferlegt, damit der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.