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Die gemäß der vorliegenden Verordnung erhobenen Daten werden für die Erstellung der Statistik über Investmentfonds sowohl auf aggregierter als auch auf Einzelfondsbasis sowie zur Ergänzung anderer Quellen statistischer Daten, die von der EZB erhoben werden, verwendet. Außerdem wird damit sichergestellt, dass die statistischen Daten wirksam in diese anderen Quellen integriert werden können, einschließlich der nach der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) erhobenen Statistiken über Wertpapierbestände, des nach der Leitlinie (EU) 2018/876 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/16) erstellten Datenregisters über Institute und verbundene Unternehmen und der nach der Leitlinie (EU) 2022/971 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/25) erstellten zentralisierten Wertpapierdatenbank. Dies ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Nutzung der von den Berichtspflichtigen erhobenen statistischen Daten, wodurch ihre Konsistenz und Vergleichbarkeit und damit ihre Relevanz und ihr Wert für analytische Zwecke verbessert werden.
Die Erhebung statistischer Daten zum Finanzgeschäft von Investmentfonds ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad hoc auftretendem analytischem Bedarf zu…
Vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung zur Festlegung und Auferlegung statistischer Berichtspflichten hat die EZB den Nutzen und die Kosten der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 ist die Europäische Zentralbank (EZB) zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten befugt, innerhalb der Grenzen…
Die Erhebung von Daten zu einzelnen Wertpapieren nach der vorliegenden Verordnung erfolgt gemäß den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012…
Zweck der Datenerhebung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) ist die Bereitstellung umfassender, detailliert…
Um sicherzustellen, dass dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) ausreichende Informationen zu den Wertpapierbeständen von Bankengruppen vorliegen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.