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Vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung zur Festlegung und Auferlegung statistischer Berichtspflichten hat die EZB den Nutzen und die Kosten der Erhebung neuer statistischer Daten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 eingeschätzt. Die EZB ist der Auffassung, dass die Erhebung neuer Statistiken, einschließlich statistischer Daten zu monatlichen Erträgen sowie zu den von Anteilinhabern an den Investmentfonds gezahlten jährlichen Gebühren und den vom Investmentfonds gezahlten Dividenden und Informationen über die Klassifizierung des Investmentfonds, in kürzeren Zeitabständen erforderlich ist, um die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten für die Nutzer der Statistik über Investmentfonds im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des ESZB zu verbessern. Die EZB hat auch die Europäische Kommission um Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gebeten und von ihr Anmerkungen erhalten.
Die Erhebung statistischer Daten zum Finanzgeschäft von Investmentfonds ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad hoc auftretendem analytischem Bedarf zu…
Die Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 der Europäischen Zentralbank vom 18. Oktober 2013 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2013/38)…
Um den Meldeaufwand zu verringern, sollte den NZBen gestattet werden, die erforderlichen Daten zu Investmentfonds beim tatsächlichen Kreis der…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Um seine Aufgaben wahrzunehmen, insbesondere die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik und die Leistung des Beitrags zur Stabilität des Finanzsystems,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.