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Zur Verwirklichung des Ziels einer kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Erholung der biologischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit der Natur sollten die Mitgliedstaaten die im Rahmen der GFP gebotenen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Union im Bereich der Erhaltung der biologischen Meeresschätze die Möglichkeit, innerhalb von 12 Seemeilen nicht diskriminierende Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände und zur Erhaltung oder Verbesserung des Erhaltungszustands der Meeresökosysteme zu verabschieden. Mitgliedstaaten mit einem direkten Bewirtschaftungsinteresse im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 können gemeinsame Empfehlungen für Bestandserhaltungsmaßnahmen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Umweltrecht der Union erforderlich sind, unterbreiten. Nimmt ein Mitgliedstaat Bestandserhaltungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um zu den Zielen der vorliegenden Verordnung beizutragen, in seinen nationalen Wiederherstellungsplan auf und erfordern diese Bestandserhaltungsmaßnahmen die Vorlage von gemeinsamen Empfehlungen, so sollte der betreffende Mitgliedstaat Konsultationen durchführen und diese gemeinsamen Empfehlungen innerhalb einer Frist vorlegen, die deren rechtzeitige Annahme vor den jeweiligen Fristen ermöglicht, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Strategien zur Erhaltung der Meeresökosysteme zu fördern. Diese Maßnahmen sind nach den im Rahmen der GFP vorgesehenen Regeln und Verfahren zu bewerten und anzunehmen.
Ein Mitgliedstaat kann innerhalb der ersten 12 Seemeilen von seinen Basislinien nicht diskriminierende Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der…
Eines der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, eine…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, in ihren 12-Seemeilen-Zonen Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erlassen, die für alle…
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die Richtlinie 92/43/EWG des Rates und die Richtlinie 2008/56/EG werden den…
Diese internationalen Instrumente legen vorrangig Bestandserhaltungspflichten fest, unter anderem die Pflicht, für Gewässer unter nationaler Gerichtsbarkeit wie…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der GFP im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.