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Es ist angezeigt, der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen, die in Artikel 349 AEUV, der spezifische Maßnahmen zur Unterstützung dieser Gebiete vorsieht, aufgeführt sind. Wie in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgesehen, sollte ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schutz und der Wiederherstellung der Ökosysteme der Gebiete in äußerster Randlage liegen, da sie einen außergewöhnlich hohen Biodiversitätswert aufweisen. Gleichzeitig sollten die mit dem Schutz und der Wiederherstellung dieser Ökosysteme verbundenen Kosten und Faktoren wie Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe und schwierige Relief- und Klimabedingungen der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere bei der Ausarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne, berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, auf freiwilliger Basis spezifische Wiederherstellungsmaßnahmen in denjenigen Gebieten in äußerster Randlage aufzunehmen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Bei der Verfolgung der Ziele dieser Verordnung ist die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere deren Abgelegenheit, deren Insellage…
Bei der Durchführung des LIFE-Programms sollte die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage, die in der Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017…
Angesichts der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV, die im Energiebereich durch Abgelegenheit, begrenzte Versorgung…
Diese Verordnung trägt der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage der Union gemäß Artikel 349 AEUV Rechnung, der spezifische Maßnahmen vorsieht.
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
Der besonderen Situation der Regionen in äußerster Randlage wird in Artikel 349 AEUV Rechnung getragen. Der Energiesektor ist in den Regionen in äußerster…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.