Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 23 der Satzung sind das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Zentralbank berechtigt, beim Gerichtshof Schriftsätze einzureichen oder schriftliche Erklärungen abzugeben, wenn sie den Rechtsakt erlassen haben, dessen Gültigkeit oder Auslegung streitig ist. In seiner Rechtsprechungspraxis hat der Gerichtshof jedoch bereits die Beteiligung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank an Verfahren zugelassen, die andere Vorabentscheidungsersuchen zum Gegenstand haben, wenn sie ein besonderes Interesse an den vom nationalen Gericht aufgeworfenen Fragen hatten.
Das Europäische Parlament und der Rat können den Rechnungshof ersuchen, auch andere einschlägige Fragen innerhalb ihrer in Artikel 287 Absatz 4 AEUV…
Die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a bis d genannten Behörden sind dem Europäischen Parlament und dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Europäische…
Artikel 23 der Satzung sollte daher dahin gehend geändert werden, dass alle Entscheidungen des Gerichts eines Mitgliedstaats, das den Gerichtshof anruft, dem…
In diesem Zusammenhang und in Anbetracht der Tatsache, dass der Gerichtshof in Vorabentscheidungsverfahren zunehmend über verfassungsrechtliche Angelegenheiten…
Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „In den Fällen nach Artikel 267 des AEUV obliegt es dem Gericht des Mitgliedstaats, das ein Verfahren aussetzt…
Diese Änderung wurde in einer vorläufigen Fassung des Artikels 51 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs berücksichtigt, der wie folgt lautet:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.