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Nach einer Vorprüfung und nach Anhörung des Vizepräsidenten des Gerichtshofs und des Ersten Generalanwalts sollte der Präsident des Gerichtshofs der Kanzlei mitteilen, ob das Vorabentscheidungsersuchen an das Gericht zu oder zur weiteren Prüfung an die Generalversammlung zu übermitteln ist, an der alle Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs teilnehmen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen und zügigen Rechtspflege sollte die Prüfung der Frage, ob das Ersuchen an das Gericht überwiesen werden soll, innerhalb eines Zeitrahmens durchgeführt werden, der nicht über das hinausgeht, was unter Berücksichtigung der Art, Dauer und Komplexität der Rechtssache unbedingt erforderlich ist.
In Anbetracht des für die Verteilung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht geltenden materiellen Kriteriums ist es…
Um den nationalen Gerichten und den in Artikel 23 der Satzung genannten beteiligten Parteien die gleichen Garantien zu geben, wie sie der Gerichtshof bietet,…
Die Übertragung eines Teils der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen auf das Gericht sollte es dem Gerichtshof ermöglichen, mehr Zeit und Ressourcen für die…
Im Interesse der Rechtssicherheit und einer größeren Transparenz von Gerichtsverfahren sollten der Gerichtshof oder das Gericht in der Entscheidung über ein…
Nach den Statistiken des Gerichtshofs nimmt die Zahl der anhängigen Vorabentscheidungsverfahren wie auch die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung dieser…
Folgender Artikel wird eingefügt: Das Gericht ist für Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 267 AEUV zuständig, die ausschließlich in eines oder mehrere der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.