Erwägungsgrund 4 32024R2495
Damit der gesamte Westbalkanraum derselben Visumregelung unterliegt, sollten Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion ausgestellt wurden, in den Verweis auf Serbien in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgenommen werden.