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Im Falle einer Kombination von Fonds mit geteilter Mittelverwaltung mithilfe von gemäß diesem Abschnitt eingerichteten Finanzierungsinstrumenten ist darüber gesondert Buch zu führen.
Fonds mit geteilter Mittelverwaltung werden in gesonderten Rechnungen ausgewiesen und im Einklang mit den Zielen der betreffenden Fonds für Maßnahmen und Endempfänger verwendet, die dem Programm oder den Programmen, aus denen die Kombinationen erfolgen, entsprechen.
Für Kombinationen von Fonds mit geteilter Mittelverwaltung mithilfe von gemäß diesem Abschnitt eingerichteten Finanzierungsinstrumenten gelten die sektorspezifischen Vorschriften.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.