Art. 9 Abs. 2 32021R1147VERORDNUNG(EU) 2021/1147DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die aus dem Fonds und von den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung mit den entsprechenden…
Art. 5 Abs. 2 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen unter Berücksichtigung der besonderen Lage jedes Mitgliedstaats dafür, dass die Unterstützung aus dem Fonds mit…
Art. 6 Abs. 2 32021R1148VERORDNUNG (EU) 2021/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die auf der Grundlage des Instruments und von den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung mit den…
Art. 25 Abs. 1 32021R1147VERORDNUNG(EU) 2021/1147DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Auf Initiative der Kommission kann der Fonds verwendet werden, um gemäß Anhang III Unionsmaßnahmen zu finanzieren, die die Ziele des Fonds betreffen.
Art. 20 Abs. 1 32021R1149Unionsmaßnahmen
Auf Initiative der Kommission kann der Fonds verwendet werden, um Unionsmaßnahmen zu finanzieren, die die Ziele des Fonds betreffen.