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Fortschritte hin zum elektronischen Datenaustausch und zur Einreichung von Dokumenten auf elektronischem Wege — falls zweckmäßig auch zur elektronischen Auftragsvergabe —, die eine wesentliche Vereinfachung darstellen, sollten mit klaren Bedingungen für die Abnahme der zu verwendenden Systeme einhergehen, damit eine rechtlich verlässliche Grundlage für deren Nutzung geschaffen wird, und zugleich sollten, wie in der vorliegenden Verordnung vorgesehen, Teilnehmer, Empfänger und Anweisungsbefugte über hinreichende Flexibilität bei der Verwaltung der Unionsmittel verfügen.
Die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten können sich auf die elektronische Übermittlung von Dokumenten zwischen ihnen verständigen.
Bei der Auftragsvergabe der Union sollte sichergestellt werden, dass die Unionsmittel auf wirksame, transparente und angemessene Weise in Anspruch genommen…
Der Einsatz elektronischer Mittel eignet sich für den schnellen und zuverlässigen Datenaustausch zwischen den Trägern der Mitgliedstaaten. Die elektronische…
Durch diese Verordnung sollten das Ziel der elektronischen Verwaltung (e-Government), insbesondere die Verwendung elektronischer Daten, beim…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten…
Um die rasche Bearbeitung von Anträgen zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten dem elektronischen Informationsaustausch und der elektronischen Übermittlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.