Erwägungsgrund 150 32024R2509
Die Vergütung der mit dem Vollzug des Haushalts betrauten Personen und Stellen sollte, sofern angezeigt und soweit möglich, leistungsabhängig sein.
Die Vergütung der mit dem Vollzug des Haushalts betrauten Personen und Stellen sollte, sofern angezeigt und soweit möglich, leistungsabhängig sein.