Erwägungsgrund 149 32024R2509
Es muss klargestellt werden, dass bei der Auswahl von Stellen, die im Wege eines Aufrufs zur Interessenbekundung zur Arbeit im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung ausgewählt werden, die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung gelten.