Erwägungsgrund 1 31992L0013
In der Richtlinie 90/531/EWG des Rates vom 17. September 1990 betreffend die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor werden Vorschriften für die Auftragsvergabe festgelegt, die gewährleisten sollen, daß potentielle Lieferanten und Unternehmen eine angemessene Chance zur Erlangung von Aufträgen erhalten; die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften, mit denen sich ihre tatsächliche Anwendung sicherstellen läßt.