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Es ist erforderlich, zu präzisieren, welche Wirtschaftsteilnehmer je nach dem Ort ihrer Niederlassung Zugang zur Auftragsvergabe gemäß der vorliegenden Verordnung haben, und ausdrücklich festzulegen, dass auch internationalen Organisationen dieser Zugang ermöglicht werden kann.
Die Teilnahme an Vergabeverfahren steht allen natürlichen und juristischen Personen im Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie allen…
Die Teilnahme an einem Vergabeverfahren steht allen Personen im Geltungsbereich der Verträge zu gleichen Bedingungen sowie sonstigen natürlichen und…
Es ist angezeigt, den Begriff der Auftragsvergabe bei gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten der von dieser Richtlinie erfassten Sektoren möglichst nah…
Die Regeln für den Zugang zur Auftragsvergabe, sowohl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als auch während der Vertragserfüllung, sollten die Bedingungen, die in…
Die wirksame Anwendung aller im Rahmen dieser Verordnung erlassenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern aus der Union zu den…
Angesichts der Sensibilität des Verteidigungs- und Sicherheitsbereichs ist die Vertrauenswürdigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, die öffentliche Aufträge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.